Gasleitungsprüfung
Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) Ihres Haus-Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers. Bisher wurde Ihnen eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger Basis und in Form einer Sichtkontrolle nahegelegt. Mit Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) wurde diese jährliche Überprüfung zur Pflicht.
Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.
Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Diese kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.
Ich kann Ihnen diese Überprüfung gerne anbieten. Im Zuge meiner jährlich durchzuführenden Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung der Gasfeuerstätte, wäre ich bereits beim Endverbraucher. Die Durchführung dieser Gashausschau könnte somit kostengünstig durchgeführt werden, da eventuelle Anfahrtkosten entfallen würden.
- Diese Überprüfung bietet Ihnen Vorteile
- Früherkennung von Schäden
- Vermeidung von unnötig hohen Sanierungskosten
- Höhere Sicherheit für Bewohner
- Unabhängige Expertise
- Rechtliche Entlastung bei einem Schadensfall, durch Nachweis einer sachkundigen Person
Wollen Sie dieses Angebot nutzen, würde ich mich über Ihren Auftrag freuen